Praktische Verfahren zur Bestimmung der Vergütungsansprüche aus Annahmeverzug und Preisanpassung bei geänderten Bauabläufe
Jeder Baupraktiker weiß aus leidvoller Erfahrung, dass es nahezu bei jeder Baumaßnahme – gewollt oder ungewollt – zu mehr oder weniger bauherrenseitig veranlassten großen Änderungen der Bauinhalte und insbesondere auch der Bauumstände kommt, die den bauvertragsimmanenten Gleichgewichtszustand zwischen Bauleistung und Vergütungsleistung aufheben.
Die Folge daraus sind Störungen der vertraglich vereinbarten Leistungserbringung. Diese Behinderungen und Unterbrechungen haben ihre Ursachen durch die nachträglichen, für den werkvertraglichen Erfolg notwendigen, geänderten und zusätzlichen Leistungen, sowie auch durch fehlende Voraussetzungen der vertraglichen Leistungsverpflichtung.
Die Vielzahl der Gerichtsentscheidungen zum „gestörten Bauablauf“ und den darin aufgebauten und kaum zu nehmenden Hürden zur schlüssigen Darlegung und Substantiierung der unternehmerseitigen Ansprüche haben den Referenten veranlasst, naheliegende und praktikable Lösungen zu suchen, damit die Vergütungs- und Zahlungsansprüche der Unternehmer nicht ohne Weiteres abgeschmettert werden können und sie ihre draus resultierenden Forderungen eigenständig quantifizieren.
Der Referent befasst sich auch kritisch mit den Vorgaben der letzten BGH-Rechtsprechung zum Thema der vorkalkulatorischen Preisfortschreibung und dem Begriff der „tatsächlich erforderlichen Kosten“ und den Konsequenzen für die Auftragnehmerseite.
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