Monat: Februar 2023

Intensivtraining zur aktiven Mitarbeit: Die praktische Handhabung von Preisanpassungen beim VOB-Vertrag

Intensivtraining:

Die praktische Handhabung von Preisanpassungen beim VOB-Vertrag

  • Grundlagen und fallbezogene Berechnungsmethoden

Der Wunsch der Verfasser der ersten VOB im Jahre 1926 war, dass sie sich im vollen Umfange zum Segen der deutschen Wirtschaft auswirken möge.

Seit dieser Zeit haben sich die Probleme  bei der Realisierung von Bauvorhaben, die als individuelle Einzelleistugen Unikate darstellen, kaum geändert. Gestern wie heute wird kaum eine Baumaßnahme  so ausgeführt, wie sie ursprünglich geplant war.

Bei der Ausarbeitung der Leistungsverzeichnisse durch die ausschreibenden Stellen werden nach wie vor die Mengenansätze sowohl reichlich überhöht als auch beträchtlich untersetzt, Leistungsbeschreibungen entgegen den VOB/A Vorgaben ungenau und lückenhaft formuliert, sodass die Bauwerke nur mit erheblichen nachträglichen Modifizierungen der Planungen und mit weiteren Vertragsanpassungen an die Realität erfolgreich erstellt werden können.

Somit haben wir es mit

  • Mengenabweichungen,
  • entfallenen Leistungen,
  • geänderten und zusätzlichen Leistungen,

zu tun, die zusammenfassend als von Auftraggeberseitig zu verantwortende Bauvertragsabweichungen im Leistungsbereich bezeichnet werden.

Um den vertragsimmanenten Gleichgewichtszustand von Leistung und Gegenleistung nachträglich – über Nachträge – wieder herbeizuführen, sieht die VOB/B hierfür eine Reihe von Lösungswege vor.  Damit diesen unverzichtbaren Aspekten genügend Aufmerksamkeit gewidmet wird, stehen diese im Mittelpunkt des Seminars.

Das Tagungsprogramm ist so konzipiert, dass nicht nur die theoretischen Grundlagen, die aktuelle Rechtsprechung und die unterschiedlichen Sichtweisen behandelt und diskutiert werden, sondern auch mit „Learning by Doing“ anhand von Fallbeispielen und Übungsaufgaben vertieft werden.

Um anwendbares Spezialwissen aus dem Seminar mitzunehmen ist die persönliche Mitarbeit der Teilnehmer gefordert.

Seminar: VOB-Praxis für Jungbauleiter und Poliere

VOB-Praxis für Poliere

vertragliche Grundlagen und praktische Hinweise für eine erfolgreiche Bauvertragsabwicklung

Es reicht nicht aus, Bauleistungen nur rein technisch perfekt zu realisieren, sondern es muss insbesondere auf Unternehmerseite auch eine gute Basis, für einen späteren wirtschaftlichen Erfolg einer Baumaßnahme, geschaffen werden.  Deshalb ist es gerade für Jungbauleiter und Poliere, als wichtige Wissensträger der Baustellen, von besonderer Bedeutung über die zwingend notwendigen vertraglichen und baubetrieblichen Grundlagen gut informiert zu sein, damit nicht nur ein technischer sondern auch ein finanzieller Erfolg einer Baumaßnahme möglich wird.

Im Seminar sollen die Teilnehmer sensibilisiert werden sich mit den für sie wichtigen Grundlagen der Bauverträge auseinanderzusetzten, die Anforderungen für Dokumentationen und gegenseitigen Informationen kennenzulernen, um etwaige entstehende Probleme frühzeitig  aufdecken zu können und an deren Lösung mitzuwirken.

Neben dem täglichen Umgang mit Anordnungen und Bauentwurfsänderungen des Bauherrn, Behinderungen und Unterbrechungen, unzureichenden und widersprüchlichen Leistungsbeschreibungen,  müssen die Poliere für eine gute Dokumentation und in ständigen Kontakt zum Bauleiter dafür Sorge tragen, dass die die Probleme rechtzeitig erkannt und deren Lösung nicht auf die lange Bank geschoben werden.

Im Seminar soll jedoch nicht nur vorgetragen, sondern es sollen auch Fragen aus dem Teilnehmerkreis diskutiert und beantwortet werden.

 

Das rundum Praxisseminar: Kalkulation, Abrechnung, Vergütung und Bezahlung von Bauleistungen

Kalkulation, Abrechnung, Vergütung und Bezahlung von Bauleistungen

Technische und vertragliche Optimierungspotenziale in der Bauabrechnung beim VOB-EP-Vertrag 

– erkennen, berechnen und geltend machen –

Die unternehmerseitigen Angebots- sowie Nachtragskalkulationen geben immer wieder zu Recht Anlass zu auftraggeberseitigen Beanstandungen, die letztlich auch den Abschluss von Nachtragsvereinbarungen und sonstigen Vergütungs- und Zahlungsansprüchen erschweren und verzögern

Vor diesem Hintergrund verfolgt das Seminar das Ziel, das notwendige kalkulationsmethodische Wissen für die Preisfindung der Angebotsphase und im Nachtragswesen in die Erinnerung zurückzurufen und zu vertiefen. Insbesondere wird die unterschiedliche Methodik der Angebots- und Nachtragspreisermittlung herausgearbeitet und die unterschiedlichen Abrechnungsfälle von Leistungsvergütung, Kündigungsvergütung und Entschädigungsvergütung mit Grundaufgaben und Fallbeispielen berechnet und demonstriert.

 

Praktische Verfahren zur Bestimmung der Entschädigungsvergütung

Praktische Verfahren zur Bestimmung der Vergütungsansprüche aus Annahmeverzug und Preisanpassung bei geänderten Bauabläufe

Jeder Baupraktiker weiß aus leidvoller Erfahrung, dass es nahezu bei jeder Baumaßnahme – gewollt oder ungewollt – zu mehr oder weniger bauherrenseitig veranlassten großen Änderungen der Bauinhalte und insbesondere auch der Bauumstände kommt, die den bauvertragsimmanenten Gleichgewichtszustand zwischen Bauleistung und Vergütungsleistung aufheben.

Die Folge daraus sind Störungen der vertraglich vereinbarten Leistungserbringung. Diese Behinderungen und Unterbrechungen haben ihre Ursachen durch die nachträglichen, für den werkvertraglichen Erfolg notwendigen, geänderten und zusätzlichen Leistungen, sowie auch durch fehlende Voraussetzungen der vertraglichen Leistungsverpflichtung.

Die Vielzahl der Gerichtsentscheidungen zum „gestörten Bauablauf“ und den darin aufgebauten und kaum zu nehmenden Hürden zur schlüssigen Darlegung und Substantiierung der unternehmerseitigen Ansprüche haben den Referenten veranlasst, naheliegende und praktikable  Lösungen zu suchen, damit die Vergütungs- und Zahlungsansprüche der Unternehmer nicht ohne Weiteres abgeschmettert werden können und sie ihre draus resultierenden Forderungen eigenständig quantifizieren.

Der Referent befasst sich auch kritisch mit den Vorgaben der letzten BGH-Rechtsprechung zum Thema der vorkalkulatorischen Preisfortschreibung und dem Begriff der „tatsächlich erforderlichen Kosten“ und den Konsequenzen für die Auftragnehmerseite.