Johannink

Exklusiv-Interview bei bauingenieur24.de

Hans-Jürgen Johannink (DVLV): Die Infrastruktur darf nicht im Hauruckverfahren erneuert werden

Hier ein kleiner inhaltlicher Appetit-Macher:

„…Die politischen [#BIM-]Vorgaben werden ja selbst von der Verwaltung nicht erfüllt. Ich höre von unseren Mitgliedsfirmen, dass man sich hier heute noch über Strichstärke und Farbe in den Bestandsplänen unterhält. Und das in jedem Bundesland […] anders. Also da ist noch ganz viel Luft nach oben…“

„…Als ich nach [meinem ersten eigenen Seminar] den Saal verlies […], bin ich ein wenig über den Boden geschwebt und dachte bei mir: „Elvis has left the Building“…“

„…Warum braucht der Chef, der kaum noch das Büro verlässt und wegfährt, den schwersten Wagen? Als junger #Bauleiter musste ich mit einem alten untermotorisierten Passat ohne Klimaanlage 70.000 Kilometer im Jahr durch die Weltgeschichte jagen. Am Ende war mein Rücken kaputt […] Gerade die [#KMUs] müssen heute dafür Sorge tragen, dass die […] Ausstattung des Arbeitsplatzes keine Wünsche [offenlässt]…“

Klicken Sie hier für den vollständigen Beitrag: hier!

Intensivtraining zur aktiven Mitarbeit: Die praktische Handhabung von Preisanpassungen beim VOB-Vertrag

Intensivtraining:

Die praktische Handhabung von Preisanpassungen beim VOB-Vertrag

  • Grundlagen und fallbezogene Berechnungsmethoden

Der Wunsch der Verfasser der ersten VOB im Jahre 1926 war, dass sie sich im vollen Umfange zum Segen der deutschen Wirtschaft auswirken möge.

Seit dieser Zeit haben sich die Probleme  bei der Realisierung von Bauvorhaben, die als individuelle Einzelleistugen Unikate darstellen, kaum geändert. Gestern wie heute wird kaum eine Baumaßnahme  so ausgeführt, wie sie ursprünglich geplant war.

Bei der Ausarbeitung der Leistungsverzeichnisse durch die ausschreibenden Stellen werden nach wie vor die Mengenansätze sowohl reichlich überhöht als auch beträchtlich untersetzt, Leistungsbeschreibungen entgegen den VOB/A Vorgaben ungenau und lückenhaft formuliert, sodass die Bauwerke nur mit erheblichen nachträglichen Modifizierungen der Planungen und mit weiteren Vertragsanpassungen an die Realität erfolgreich erstellt werden können.

Somit haben wir es mit

  • Mengenabweichungen,
  • entfallenen Leistungen,
  • geänderten und zusätzlichen Leistungen,

zu tun, die zusammenfassend als von Auftraggeberseitig zu verantwortende Bauvertragsabweichungen im Leistungsbereich bezeichnet werden.

Um den vertragsimmanenten Gleichgewichtszustand von Leistung und Gegenleistung nachträglich – über Nachträge – wieder herbeizuführen, sieht die VOB/B hierfür eine Reihe von Lösungswege vor.  Damit diesen unverzichtbaren Aspekten genügend Aufmerksamkeit gewidmet wird, stehen diese im Mittelpunkt des Seminars.

Das Tagungsprogramm ist so konzipiert, dass nicht nur die theoretischen Grundlagen, die aktuelle Rechtsprechung und die unterschiedlichen Sichtweisen behandelt und diskutiert werden, sondern auch mit „Learning by Doing“ anhand von Fallbeispielen und Übungsaufgaben vertieft werden.

Um anwendbares Spezialwissen aus dem Seminar mitzunehmen ist die persönliche Mitarbeit der Teilnehmer gefordert.

Seminar: VOB-Praxis für Jungbauleiter und Poliere

VOB-Praxis für Poliere

vertragliche Grundlagen und praktische Hinweise für eine erfolgreiche Bauvertragsabwicklung

Es reicht nicht aus, Bauleistungen nur rein technisch perfekt zu realisieren, sondern es muss insbesondere auf Unternehmerseite auch eine gute Basis, für einen späteren wirtschaftlichen Erfolg einer Baumaßnahme, geschaffen werden.  Deshalb ist es gerade für Jungbauleiter und Poliere, als wichtige Wissensträger der Baustellen, von besonderer Bedeutung über die zwingend notwendigen vertraglichen und baubetrieblichen Grundlagen gut informiert zu sein, damit nicht nur ein technischer sondern auch ein finanzieller Erfolg einer Baumaßnahme möglich wird.

Im Seminar sollen die Teilnehmer sensibilisiert werden sich mit den für sie wichtigen Grundlagen der Bauverträge auseinanderzusetzten, die Anforderungen für Dokumentationen und gegenseitigen Informationen kennenzulernen, um etwaige entstehende Probleme frühzeitig  aufdecken zu können und an deren Lösung mitzuwirken.

Neben dem täglichen Umgang mit Anordnungen und Bauentwurfsänderungen des Bauherrn, Behinderungen und Unterbrechungen, unzureichenden und widersprüchlichen Leistungsbeschreibungen,  müssen die Poliere für eine gute Dokumentation und in ständigen Kontakt zum Bauleiter dafür Sorge tragen, dass die die Probleme rechtzeitig erkannt und deren Lösung nicht auf die lange Bank geschoben werden.

Im Seminar soll jedoch nicht nur vorgetragen, sondern es sollen auch Fragen aus dem Teilnehmerkreis diskutiert und beantwortet werden.

 

Das rundum Praxisseminar: Kalkulation, Abrechnung, Vergütung und Bezahlung von Bauleistungen

Kalkulation, Abrechnung, Vergütung und Bezahlung von Bauleistungen

Technische und vertragliche Optimierungspotenziale in der Bauabrechnung beim VOB-EP-Vertrag 

– erkennen, berechnen und geltend machen –

Die unternehmerseitigen Angebots- sowie Nachtragskalkulationen geben immer wieder zu Recht Anlass zu auftraggeberseitigen Beanstandungen, die letztlich auch den Abschluss von Nachtragsvereinbarungen und sonstigen Vergütungs- und Zahlungsansprüchen erschweren und verzögern

Vor diesem Hintergrund verfolgt das Seminar das Ziel, das notwendige kalkulationsmethodische Wissen für die Preisfindung der Angebotsphase und im Nachtragswesen in die Erinnerung zurückzurufen und zu vertiefen. Insbesondere wird die unterschiedliche Methodik der Angebots- und Nachtragspreisermittlung herausgearbeitet und die unterschiedlichen Abrechnungsfälle von Leistungsvergütung, Kündigungsvergütung und Entschädigungsvergütung mit Grundaufgaben und Fallbeispielen berechnet und demonstriert.

 

Praktische Verfahren zur Bestimmung der Entschädigungsvergütung

Praktische Verfahren zur Bestimmung der Vergütungsansprüche aus Annahmeverzug und Preisanpassung bei geänderten Bauabläufe

Jeder Baupraktiker weiß aus leidvoller Erfahrung, dass es nahezu bei jeder Baumaßnahme – gewollt oder ungewollt – zu mehr oder weniger bauherrenseitig veranlassten großen Änderungen der Bauinhalte und insbesondere auch der Bauumstände kommt, die den bauvertragsimmanenten Gleichgewichtszustand zwischen Bauleistung und Vergütungsleistung aufheben.

Die Folge daraus sind Störungen der vertraglich vereinbarten Leistungserbringung. Diese Behinderungen und Unterbrechungen haben ihre Ursachen durch die nachträglichen, für den werkvertraglichen Erfolg notwendigen, geänderten und zusätzlichen Leistungen, sowie auch durch fehlende Voraussetzungen der vertraglichen Leistungsverpflichtung.

Die Vielzahl der Gerichtsentscheidungen zum „gestörten Bauablauf“ und den darin aufgebauten und kaum zu nehmenden Hürden zur schlüssigen Darlegung und Substantiierung der unternehmerseitigen Ansprüche haben den Referenten veranlasst, naheliegende und praktikable  Lösungen zu suchen, damit die Vergütungs- und Zahlungsansprüche der Unternehmer nicht ohne Weiteres abgeschmettert werden können und sie ihre draus resultierenden Forderungen eigenständig quantifizieren.

Der Referent befasst sich auch kritisch mit den Vorgaben der letzten BGH-Rechtsprechung zum Thema der vorkalkulatorischen Preisfortschreibung und dem Begriff der „tatsächlich erforderlichen Kosten“ und den Konsequenzen für die Auftragnehmerseite.

 

Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB 2017) Aktualisierung 2019

Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB 2017) Stand 2019

Das Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) setzt als Dienstanweisung für die Mitarbeiter in den Verwaltungen die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teile A und B um. Auch wenn sie nicht in allen Punkten fehlerfrei ist, ist es dennoch ein gutes Handbuch, welches auch Unternehmer kennen sollten die für die öffentliche Hand tätig sind.

Hier der Link zum Download:

VHB BILD
VHB – Vergabehandbuch des Bundes

Die neue VOB 2019 ist seit dem 1.10.19 verbindlich anzuwenden

Die VOB Gesamtausgabe 2019 ersetzt seit dem 1. Oktober 2019 die VOB 2016 und ist nunmehr verbindlich anzuwenden

Die VOB 2019 bringt einige Neuerungen mit sich.

  • Umfassend geändert wurde die VOB/A.
  • In VOB/C wurden Anpassungen und Änderungen in den ATV vorgenommen; von den insgesamt 67 ATV wurden 14 fachtechnisch überarbeitet, 40 redaktionell angepasst, 12 bleiben unverändert.

VOB Gesamtausgabe 2019

VOB Gesamtausgabe 2019

 

VOB Zusatzband

VOB Zusatzband

geplante Reform des Bauvertragsrechts stößt auf großen Widerstand

Das neue Jahr ist noch sehr jung und die Gemüter in der Baubranche sind trotzdem schon erhitzt, denn die geplante Reform des Bauvertragsrechts stößt hier auf große Ablehnung.

Der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Reform des Bauvertragsrechts stößt auf großen Widerstand bei der Deutschen Bauindustrie und dem Deutschen Baugewerbe.

Gesetze sind dazu da generelle Regeln aufzustellen. Dabei kommt es nicht auf die Einzelfallgerechtigkeit, sondern auf die Rechtssicherheit insgesamt an. Im bisherigen Werkvertragsrecht des BGB gibt es hierzu seit dem 01.01.1900 generelle Regelungen in den §§ 631 ff BGB. Die speziellen Anforderungen für die Besonderheiten des Bauens hat man 26 Jahre später in der VOB geregelt, auf deren Basis die Baubranche ihre Verträge bisher abgewickelt hat. Im Jahre 2009 wurde die Privilegierung der VOB aufgehoben mit der Folge, dass nun wohl bald ein ausgeklügeltes Bauvertragsrecht hermuss.

Sowie es aussieht, wird nun versucht ein Gesetz nicht nur mit generellen, sondern einer Fülle spezieller Regelungen – die wir bisher nur in der VOB hatten – vollzustopfen um eine gefühlte „Rechtssicherheit“ zu bekommen.

Zudem sind im Referentenentwurf die einseitigen Anordnungsrechte der Auftraggeber, die es im bisherigen Werkvertragsrecht des BGB nicht gab, sogar gegenüber den derzeitigen Regelungen in der VOB deutlich erweitert worden. Auch die Regelungen bei Abschlagszahlungen und bei Sicherheitsleistungen werden die zukünftige Liquidität von Bauunternehmen nochmals verschlechtern.

Das Klima in der Baulandschaft wird also zunehmend eisiger und juristischer und die Abkehr von der VOB wird das Bauen weder leichter, schneller noch besser machen.

Wir wollen hoffen, dass bei diesem Widerstand Einsicht im zuständigen Ministerium herrscht und nicht mit aller Gewalt ein Gesetz, das zudem mit einer Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe versehen ist, übers Knie gebrochen wird.

CAC – Die neue Leichtigkeit bei der VOB-Ausgleichsrechnung

CAC – Die neue Leichtigkeit bei der VOB-Ausgleichsrechnung

Keiner kennt es besser als die bauausführenden Unternehmen. Abweichungen bei den Mengenvordersätzen der Leistungsverzeichnispositionen in Form von Mengenüberschreitungen, Mengenunterschreitungen und Nullmengen sind an der Tagesordnung. Was daran schmerzt sind die nicht erzielten Umlagekosten bzw. Deckungsbeiträge.

Für diese Fälle sieht die VOB die Anpassung der vertraglichen Einheitspreise vor. Dadurch soll das vertragsimmanente finanzielle Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung wieder hergestellt werden. Zuvor muss jedoch durch eine „Ausgleichsrechnung“ untersucht werden, ob die Voraussetzungen  zur Anpassung der Einheitspreise bestehen.

Sofern das Ergebnis dieser Untersuchung einen Anspruch auf Preisanpassung aufzeigt, sind die Einheitspreise der betroffenen Positionen durch eine Neuberechnung, die als Vergleichsrechnung erfolgen muss, anzupassen.

Wer dieses einmal „von Hand“ vorgenommen hat, weiß wie viel Arbeit dahinter steckt und wie groß die Fehlerquote und Inakzeptanz beim Bauherrn von „selbstgestrickten“ Excel Tabellen ist.

Unsere langjährigen Erfahrungen haben gezeigt, dass Bauunternehmen dieses oftmals nicht erschöpfend und  methodisch falsch vornehmen.

Unsere Lösung heißt: CAC – Die neue Leichtigkeit bei der VOB-Ausgleichsrechnung

Menu CAC-NAM Nachtragsmanagement
Menu CAC-NAM Nachtragsmanagement

Um den mit der Ausgleichsrechnung verbundenen Auflagen durch VOB und Rechtsprechung gerecht zu werden, haben wir die seit mehr als zwei Jahrzehnte  bewährte Software CAC für Nachtrags- und Abrechnungs-Management vollkommen überarbeitet, weiter entwickelt und so einfach gestaltet, dass die Ausgleichsberechnung und Preisanpassung  automatisch erfolgen kann.

Durch zahlreiche, im Hintergrund ablaufende Programmautomatismen und Plausibilitätskontrollen ist die Software für den Baupraktiker einfach zu handhaben – Ausgleichsberechnung auf Knopfdruck.

Ob kleine Leistungsverzeichnisse mit wenigen Positionen oder komplexe Großprojekte mit mehreren tausend Positionen stellen für CAC-NAM und für den Anwender kein Problem dar.

Die Bauabrechnung kann mit jeder Abschlagsrechnung auf Ihre Abrechnungspotentiale bei Mengenabweichungen schnell und unkompliziert untersucht und dem Auftraggeber gegenüber prüf- und nachvollziehbar dokumentiert werden.

Die Dokumentationen der CAC-Einheitspreisneuberechnungen sind jahrzehntelang erfolgreich erprobt. Sie schaffen die notwendige Transparenz bei der Durchsetzung der finanziellen Ansprüche aus der VOB-Ausgleichsberechnung.

Druckvorschau Mengenunterschreitung VOB
Druckvorschau Mengenunterschreitung VOB

 

Diverse Schnittstellen und alle gängigen GAEB-Formate  sorgen für den Datenaustausch zu vorhandenen Kalkulationssystemen und verkürzen damit den Arbeitsaufwand nochmals erheblich.

Die weitaus wichtigeren herausragenden und auf dem Markt einzigartigen Besonderheiten dieser Software sind die Dokumentationen und Berechnungen von weiteren vergütungsrelevanten Bauvertragsabweichungen wie z. B.

  • Bauentwurfsänderungen / anderen Anordnungen –  § 2 Abs. 5 VOB/B
  • Zusätzlich geforderte Leistungen – § 2 Abs. 6 VOB/B
  • Grundlose Kündigung von Leistungen – § 8 Abs. 1 VOB/B
  • Behinderung und Unterbrechung – § 642 BGB

Mit Hilfe der Bausoftware CAC-NAM kann das finanzielle Betriebsergebnis verbessert und beschleunigt werden. Sie hilft zudem die Aufgaben des Nachtragsmanagements VOB-konform, transparent und praxisgerecht zu vereinfachen.

Die Software ist mit allen gängigen Windows-Versionen kompatibel.

Sie haben die Möglichkeit CAC-NAM als uneingeschränkte Vollversion gegen eine Gebühr in Höhe von 10 % des Listenpreises drei Monate lang ausgiebig anzuwenden. Damit die Einstiegphase für Sie erfolgreich starten kann, empfehlen wir Ihnen eine Schulung in die Thematik und die Handhabung der Software.

Ausführliche Informationen finden Sie unter www.cacnam.de

Software für Claim Management – Dipl.-Ing. Johannink

Auf den Klippen 56

32756 Detmold

Tel. 05231 307621

Fax 05231 307622

Email: info@cacnam.de