Aufgaben

Uns beschäftigen folgende baubetriebliche Problemfälle:

  • Zur Berechnung der Kündigungsvergütung, infolge grundloser Auftraggeberkündigung der Abrechnung der Forderungen aus nicht realisierten und teilweise überschrittenen Mengenvordersätzen sowie geänderten und zusätzlichen Leistungen (Zimmerarbeiten)

  • Zur Berechnung der Forderungen aus und teilweise überschrittenen Mengenvordersätzen sowie gänzlich entfallenen Leistungen (Nullmengen) (Straßenbau)

  • Sind Nachtragsaufträge als Ausgleich in anderer Weise bzw. anderweitiger Erwerb in der Ausgleichsrechnung zu berücksichtigen? (Haustechnik)
  • Die Bestimmung der Kündigungsvergütung aus einem teilweise gekündigten Hochbauauftrag
  • Behinderungen und Unterbrechungen und ihre Auswirkungen auf die vereinbarten Vertragsfristen
  • Preisanpassung infolge Bauzeitverschiebung unter Berücksichtigung der Corona bedingten Baustoffpreisexplosion
  • Die Berechnung der Kündigungsvergütung aus einem teilweise grundlos gekündigten Nachunternehmervertrag einer Bahnbaustelle (Gleisbau)
  • Zur Klärung der Frage, ob Nachträge als „Ausgleich in anderer Weise“ bei einer Ausgleichsrechnung finanziell zu berücksichtigen sind. (Erd- und Landschaftsbau)
  • Zum Anspruch auf Entschädigungsvergütung und Vergütungsanpassung wegen Bauzeitverschiebung (Hochbau)
  • Die Abrechnung der vorbehaltenen Forderungen einer schlussgerechneten Baumaßnahme wegen nicht realisierten und teilweise überschrittenen Mengenvordersätzen sowie gänzlich entfallenen Leistungen
  • Schadenersatz nach vergaberechtswidriger Vergabe (Straßenbau)
  • Die Abrechnung nicht realisierter und teilweise überschrittener Mengenvordersätze, gänzlich entfallenen Leistungen, geänderte und zusätzliche Leistungen sowie grundlos gekündigten Leistungen
  • Die Bestimmung der Leistungsvergütung für eine Vielzahl von geänderten und zusätzliche Leistungen eines Brückenbauwerkes (Ingenieurbau)